Dank günstiger Preise hält Videoüberwachung zunehmend Einzug im privaten Wohnumfeld. Viele dieser privaten Installationen entsprechen leider nicht den rechtlichen Grundlagen. Aufgrund der Vielfältigkeit der Gegebenheiten sollte eine vor Ort Beratung von einem Experten von sectus Sicherheitslösungen vorgenommen werden.

Die Überwachung des eigenen privaten Umfeldes ist zwar zulässig, eine Überwachung fremden Privat-Umfeldes wie z.B. gemeinsam mit dem Nachbarn genutzte Wege oder dessen Teilbereiche (Garten, Zuwege…) oder des öffentlichen Umfeldes (Straßen, Wege, Plätze) sind unzulässig.

Eine Überwachung des eigenen, jedoch öffentlich zugänglichen Privat-Umfeldes kann abhängig vom Überwachungszweck im Einzelfall zulässig sein. Das kann aber nur ein Fachmann vor Ort beurteilen. In diesem Zusammenhang sollte hinterfragt werden, ob Straftaten wie z.B. Einbrüche nicht durch eine Alarmanlage oder zusätzliche mechanische Absicherungen vereitelt werden können.

Die Experten von sectus Sicherheitslösungen beraten zu den vielfältigen Rechtsvorschriften und nehmen die Gegebenheiten vor Ort auf. Wir liefern maßgeschneiderte Sicherheitslösungen ganz nach Ihren Bedürfnissen.